Seite 13 Demnach erkennt das Obergericht: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde von A___ wird der angefochtene Einspracheentscheid der SUVA vom 14. Juli 2017 aufgehoben und A___ ab dem 29. Mai 2017 ein Taggeld in Höhe von Fr. 126.20 pro Kalendertag zugesprochen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.