Die Suva verneinte in der Folge richtigerweise eine Leistungspflicht für die auf den 20. April 2016 geplante Operation des linken Ellbogens. Die anlässlich dieser beim N. ulnaris festgestellten Befunde mit Verschmälerung und Sanduhrphänomen mit aufgequollenem Anteil führte die Operateurin mit Schreiben vom 9. Mai 2016 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurück, relativierte diese Einschätzung allerdings gleich selber, indem sie meinte, die starke Einquetschung und Einengung des N. ulnaris könne durchaus von einem traumatisch bedingten Hämatom herrühren.