Beschwerden am linken Arm seien erstmals von Dr. G___ im Schreiben vom 8. Dezember 2015 erwähnt worden, also mehr als 1.5 Jahre nach dem Unfall. Dr. E___ habe zwar am 15. April 2016 über einen schweren Anprall der oberen Extremität beim Unfall berichtet, doch habe der Versicherte gemäss Telefonnotiz vom 18. April 2016 selber gemeint, er wisse nicht, ob er den Ellbogen beim Unfall angeschlagen habe. Wenn er nun von einer Gewalteinwirkung auf den linken Arm spreche, die durch die Fotos der zerstörten Führerkabine belegt werde,widerspreche er sich selber.