B.15 Mit Stellungnahme vom 7. Dezember 2016 (Suva-act. 387) machte Kreisarzt Dr. F___ geltend, Dr. E___ habe am 9. Mai 2016 zwar die Möglichkeit einer traumatischen Schädigung des Nervs durch ein unfallbedingtes Hämatom erwähnt, doch fänden sich in den Akten keine Angaben betreffend eine äusserliche Verletzung oder ein Hämatom am linken Ellbogen. In der Literatur würden denn auch primär idiopathische Formen eines Sulcus ulnaris-Syndroms aufgrund angeborener Normvarianten beschrieben. B.16 Daraufhin erging seitens der Suva am 15. Dezember 2016 (Suva-act. 397) ein abweisender Einspracheentscheid.