B.10 Nach einer Aktenbeurteilung durch Kreisarzt Dr. F___ vom 24. bzw. 27. Juni 2016 (Suvaact. 352), wonach zwischen dem fraglichen Unfall und den Beschwerden am linken Ellbogen überwiegend wahrscheinlich kein Zusammenhang bestehe, lehnte die Suva diesbezügliche Leistungen mit Verfügung vom 28. Juni 2016 (Suva-act. 353) ab.