Seite 2 Auskugelung des zweiten sowie kleinere offene Wunden und Prellungen, am linken Fuss Stauchung des Ballens und diverse Kratzer, am Kopf Beule an der Stirn vorn rechts sowie an der linken Hand leichte Stauchung. B.2 Aus dem Unfallrapport der Kantonspolizei Ausserrhoden vom 24. Juni 2014 (Suva-act. 102) geht u.a. hervor, dass sich der Versicherte vom Spital aus an die Opferhilfestelle gewendet und einen Strafantrag gegen die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt habe.