B. B.1 Gemäss Schadenmeldung UVG der Appenzeller Bahnen AG vom 1. Mai 2014 (Suvaact. 2) habe der bei ihr seit Oktober 1991 als Werkstattspengler tätige Versicherte am 29. April 2014 um 18.20 Uhr zwischen Heiden und Oberegg in seinem Lieferwagen in einer Rechtskurve unverschuldet eine Frontalkollision erlitten und sich dabei wie folgt verletzt: Quetschung von Rippen und Brustkorb, am rechten Fuss Bruch des ersten Zehs und