Wenn er eine Rente im Kopf habe, sei der Zug abgefahren, da er dann unbewusst Krankheiten und Unfälle provoziere. Die Invalidenversicherung wies das Leistungsgesuch bei einer vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer körperlich nicht zu anstrengenden Tätigkeit mit Verfügung vom 17. September 2004 (Suvaact. 115, 154/208) ab.