a) des Beschwerdeführers: 1. a) Ziffer 1 des Dispositivs des Einsprache-Entscheides vom 15. Dezember 2016 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Beschwerden von A___ im linken Ellbogen als Folge des Verkehrsunfalles vom 29. April 2014 anzuerkennen. b) Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, in diesem Zusammenhang sämtliche Leistungen gemäss UVG (insbesondere die Übernahme von Kosten für Heilbehandlungen, Ausrichtung von Taggeldern, evtl. einer Rente sowie einer Integritätsentschädigung etc.) zu erbringen.