Der Hinweis des Gutachters, dass die EFL nach der letzten Botox-Behandlung stattgefunden habe und aufgrund der auf durchschnittlich 10 – 14 Wochen beschränkten Wirksamkeit der Botox-Behandlung mit einem Wiederauftreten der Symptome zu rechnen gewesen sei, ist daher nachvollziehbar. Nach dem Arztbericht vom Juli 2013 von Dr. med. H___ fingen die Beschwerden ca. im Herbst 2012 an, wobei sie erklärte, dass unter der laufenden Behandlung mit Botulinumtoxin die Prognose als sehr gut anzusehen und unter adäquater Behandlung im Verlauf nicht mit einer wesentlichen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen sei (IV-act. 19-1ff./6). Die Botoxbehandlung wurde gemäss Dr. med.