C.2 Mit Verfügung vom 30. September 1998 (IV-act. 1.1, 2/122) sprach ihr die IV-Stelle ab Anfang November 1997 wiederum eine halbe Invalidenrente zu, da zufolge Tätigkeitswechsel eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit und damit eine halbe Rente wiederauflebe.