Seite 14 Toilette. Die Beschwerdeführerin gibt an, sie sei C___ zur Toilette gefolgt, behauptet aber, sie habe ihm bis dahin mehrfach gesagt, dass sie nicht mit ihm rummachen möchte. Gemäss C___ hat die Beschwerdeführerin eingewilligt, mit ihm auf das öffentliche WC zu gehen. Über das Geschehen in der Toilette liegen sich widersprechende Aussagen der unmittelbar Beteiligten vor. Während die Beschwerdeführerin immer wieder darauf hingewiesen haben will, dass sie das nicht wolle, behauptet C___, dass die sexuellen Handlungen, darunter Geschlechtsverkehr, einvernehmlich erfolgt seien.