Die Beschwerdeführerin machte mit C___ auf der Bank rum. Dann gingen die Beschwerdeführerin und C___ in die öffentliche Toilette bei der Gallusstrasse 29, St. Gallen. Dort zog jeder selber die Hosen bis zu den Fussknöcheln hinunter und es kam zwischen der Beschwerdeführerin und C___ zu Vaginal-, Anal- und Oralverkehr. Irgendwann im Verlauf des Geschehens öffnete C___ die WC-Tür und fragte die anderen nach einem Kondom. Keiner hatte eines dabei. Die Beschwerdeführerin erlitt als Folge des Geschehens Verletzungen im Vaginal- und Analbereich (act. 2.8). C___ verliess die öffentliche Toilette zuerst.