Seite 13 3.4 Sachverhaltsmässig ist unbestritten, dass die damals 18 jährige Beschwerdeführerin mit ihrer Kollegin E___ am Freitagabend, 29. Januar 2016, ausging. Gegen Mitternacht hielten sie sich auf dem Gallusplatz in St. Gallen auf. Sie sassen auf den Bänken, unterhielten sich und tranken Alkohol (act. 2.3/Seite 5 und Seite 8; act. 2.4/Seite 2; act. 2.5/Seite 3). In der Folge gesellte sich F___ zur Beschwerdeführerin und E___. Die Beschwerdeführerin machte freiwillig mit F___ auf der Bank rum. Später kamen D___, C___ und ein oder zwei weitere junge Männer dazu. Die Beschwerdeführerin machte mit C___