In Bezug auf das Geschehen nach dem Aufenthalt in der Toilette sagte F___ aus, die Beschwerdeführerin habe geweint und immer wieder gesagt, es wäre ihr grösster Fehler gewesen. Er könne, da er es nicht gesehen habe, nicht sagen, ob die Beschwerdeführerin freiwillig mit C___ zusammen war. An ihrer Reaktion glaube er, dass sie nicht freiwillig Geschlechtsverkehr gehabt habe. Sie habe nachher immer gesagt: Scheisse… Vergewaltigung…(act. 2.4/Seite 3) Sie hätten die Polizei in der Nacht nicht verständigt, weil sie gedacht hätten, die Beschwerdeführerin wolle es auch (act. 2.4/Seite 4). Gemäss E___ sei die Beschwerdeführerin nach der Toilette aufgelöst und schockiert zu ihnen gekommen.