E___ führte auf die Frage, ob sie je von der Beschwerdeführerin Widerstand wahrgenommen habe aus, sie habe nichts wahrgenommen. Sie hätten sich auch nicht in der Nähe der Toilette aufgehalten. Sie könne darum nicht sagen, ob die Beschwerdeführerin an die Tür geklopft oder um Hilfe geschrien habe (act. 2.5/Seite 3). Auch F___ sagte hierzu aus, es sei ihm nichts aufgefallen. Sie hätten auch nicht hingeschaut (act. 2.4/Seite 3). Demgegenüber führte D___ aus, sie – damit meinte er sich selber, E___ und F___ – seien der Beschwerdeführerin und C___ Richtung Toilette gefolgt. Sie hätten vor der Toilette gewartet und geredet.