Sie habe Angst gehabt, sei versteinert gewesen und habe die Handlungen über sich ergehen lassen, um es nicht noch zu verschlimmern. Die AXA habe selbst ausgeführt, sie habe sich dem Geschehen nicht mehr entziehen können und sei überrumpelt gewesen, was die Unfreiwilligkeit bestätige (act. 1/7f). Der Gang zur Toilette sei freiwillig erfolgt, jedoch nicht in der Absicht, Geschlechtsverkehr zu haben, weshalb daraus nicht auf ihr Einverständnis geschlossen werden könne. Sie habe C___ begleitet, da dieser mit ihr habe reden wollen (act. 9/4).