Seite 8 Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts kann auch eine psychische Einwirkung ein Unfallereignis darstellen (UELI KIESER, a.a.O., N. 52 zu Art. 4 ATSG). 3. Strittig und zu prüfen ist, ob das Ereignis vom 29. Januar 2016 einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG (E. 3.5) beziehungsweise ein Schreckereignis darstellt (E. 3.6)