H. Mit Schreiben vom 20. Februar 2018 ersuchte das Gericht die Jugendanwaltschaft St. Gallen um Einsicht in die Akten des bei ihr geführten Jugendstrafverfahrens gegen C___ (act. 14). Den Parteien wurde anschliessend Einsicht in die erhaltenen Jugendstrafakten gewährt (act. 17 und act 19). Die Rechtsvertreterin von A___ verzichtete mit Schreiben vom 13. April 2018 auf eine Vernehmlassung (act. 18). Die AXA nahm mit Schreiben vom 26. April 2018 Stellung (act. 20). I. Auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften sowie die Ausführungen in den Akten wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen