B. Am Samstag, 30. Januar 2016, suchte A___ das Kantonsspital St. Gallen auf, wo eine forensisch-gynäkologische Untersuchung durchgeführt wurde (act. 6/M1). Gleichentags reichte sie bei der Kantonspolizei St. Gallen einen Strafantrag wegen Vergewaltigung ein und es fand eine polizeiliche Einvernahme als Opfer statt (act. 16/Dossier S2/2 und act. 2.3). Ebenfalls am gleichen Tag führte die Polizei Einvernahmen der Auskunftspersonen F___ und E___ durch (act. 2.4 und act. 2.5). Am 10. Februar 2016 fand die polizeiliche Einvernahme der Auskunftsperson D___ statt (act. 16/Dossier D1/4).