Dieser Wert ist auf den frühestmöglichen Rentenbeginn im Oktober 2015 - ein Jahr nach Beginn der gesundheitlichen Beschwerden im Oktober 2014 (Art. 28 Abs. 1 IVG) und sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV-Stelle vom 4. April 2015 (Art. 29 Abs. 1 IVG) - zu indexieren und beträgt damit Fr. 76'193.20.