73/10, 18 und 20) ausführlich zu seinen Beeinträchtigungen und den von ihm in diesem Zusammenhang unternommenen Bemühungen äussern. Zweifel am Beweiswert der Stellungnahme Dr. F___, der als Arbeitsmediziner und mehrfach zertifizierter Gutachter für Angaben hinsichtlich der funktionellen Auswirkungen gesundheitlicher Beschwerden - ausgehend von der Diagnose sind diese sowohl bei somatischen als auch bei psychischen Beschwerden entscheidend (BGE 142 V 106 E. 4.3 und 4.4) - bestens qualifiziert ist, sind unbegründet, weshalb eine zusätzliche, allenfalls externe Abklärung entbehrlich war und ist.