3.2 Aus den Vorakten ergibt sich, dass der Versicherte gemäss Medas-Gutachten keine Ideen hinsichtlich einer Alternative zu den bisherigen Tätigkeiten, sondern (einzig) den Wunsch nach einer Invalidenrente geäussert habe (IV-act. 69, S. 16, 2. Abs.). Dr. H___ vom RADO bezeichnete berufliche Massnahmen mit Aktennotiz vom 14. April 2016 zwar als zumutbar, doch erschienen diese in Anbetracht der relativen Invaliditätsüberzeugung des Versicherten