C.2 Mit Aktennotiz vom 9. Februar 2017 (IV-act. 96) nahm der RADO (Dr. H___) Stellung zum Medas-Gutachten und machte dabei u.a. geltend, dass die Diagnose einer COPD im Fall des rauchenden Versicherten mangels Husten oder Auswurf nicht relevant sei, zumal der Belastungstest im Spital Herisau von Ende November 2015 wegen Rückenschmerzen und nicht wegen Dyspnoe abgebrochen worden sei. Die Diskrepanz einer Spiroergometrie vom 19. Januar 2016 zu den wenige Woche früher durchgeführten Tests sei nur dadurch erklärbar, dass der Versicherte nicht genügend kooperiert und sich selber bewusstseinsnah limitiert habe.