A.15 Mit Aktennotiz vom 14. April 2016 (IV-act. 70) bezeichnete der regionalärztliche Dienst der Invalidenversicherung Ostschweiz (RADO; Dr. H___) das Medas-Gutachten als nachvollziehbar. Aufgrund der Invaliditätsüberzeugung des Versicherten erschienen sowohl medizinische als auch berufliche Massnamen als wenig erfolgversprechend.