Die Arbeitsfähigkeit werde weder kardiologisch (s. entsprechendes Teil-Gutachten vom 20. Januar 2016 [IV-act. 69, 53/56] noch psychiatrisch beeinträchtigt (s. Teil-Gutachten gleichen Datums [IV-act. 69, 33/56]). Ansonsten sei sie in der bisherigen Tätigkeit aufgrund eines chronischen lumbospondylogenen und myofaszialen Schmerzsyndroms seit dem 26. August 2013 - zu diesem Zeitpunkt wurde die Tätigkeit bei der Müllabfuhr wegen beidseitigen Hüftproblemen aufgegeben - aufgehoben, während sie adaptiert 70% betrage (s. auch das rheumatologische Teil-Gutachten vom 20. Januar 2016 [IV-act.