A.4 Laut Protokoll der Berufsberatung der IV-Stelle vom 16. April 2014 über ein Assessmentgespräch vom Vortag (IV-act. 15) sei die Situation an den Hüften inzwischen wieder sehr gut, doch bestehe nun Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenproblemen. Die Ehefrau sei IV-Rentnerin, und der jüngste Sohn habe eine IV-relevante Behinderung.