2.5 Soweit der Beschwerdeführer auch einen ungenügend abgeklärten Sachverhalt in Bezug auf den von ihm erlittenen Herzinfarkt und dessen Folgen geltend macht, ist ihm entgegenzuhalten, dass sich in den Akten ein Bericht des Kantonsspitals St. Gallen, Klinik für Kardiologie, vom 28. September 2017 zuhanden der IV-Stelle befindet, wonach die Prognose von Seiten des Ereignisses gut sei. Ab Dezember 2016 sei in einer körperlich leichten Tätigkeit eine schrittweise Steigerung des Arbeitspensums auf 100% innert maximal 3 Monaten zu erwarten.50