Abschliessend stösst auch die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Rüge, wonach keine interdisziplinäre Konsensbeurteilung stattgefunden habe, ins Leere. Am 28. April 2016 fand eine Konsenskonferenz statt.48 An dieser wurden die Diagnosen sowie die medizinische Beurteilung aus polydisziplinärer Sicht festgestellt und eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vorgenommen.49 2.4 41 IV-act. 73-25/56 und IV-act. 73-38/56 42 IV-act. 73-31/56 und IV-act. 73-37/56 43 IV-act. 73-51/56 44 IV-act. 73-24f/56 45 IV-act. 73-31/56 46 IV-act. 73-38/56 47 IV-act. 73-43/56 48 IV-act. 73-45/56 49 IV-act. 73-46ff/56