Daher habe er unter psychiatrische Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit die Diagnose eines somatisch begründbaren Schmerzsyndroms aufgeführt. Der Beschwerdeführer habe sich psychopathologisch aber nicht mit einer affektiven Störung gezeigt, welche die ICD-10-Kri- terien für eine entsprechende Störung erfülle. Es habe auch keine anhaltende somatoforme Schmerzstörung oder eine andere neurotische Störung bestanden, das Schmerzsyndrom sei organisch begründet.