C. Gegen die Verfügung vom 23. Mai 2017 liess A___ am 23. Juni 2017 mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben.8 D. Die IV-Stelle beantragte mit Vernehmlassung vom 25. September 2017 die Abweisung der Beschwerde.9 E. Innert erstreckter Frist liess A___ am 28. November 2017 die Replik einreichen.10 Die IV- Stelle verzichtete stillschweigend auf eine Duplik. Erwägungen 1. Formelles