Seite 13 belastende Tätigkeiten sind eher nicht geeignet“ (S. 45 Gutachten). Allein aus diesen Beschreibungen einer adaptierten Tätigkeit ist es im konkreten Fall noch nicht abschliessend möglich, zu beurteilen, welche Tätigkeiten dem Beschwerdeführer weiterhin zumutbar sind. Gerade die Frage, wie lange dem Beschwerdeführer allenfalls Sitzen ohne ständige Wechselhaltung zugemutet werden kann, blieb im SMAB-Gutachten unbeantwortet.