152, IV-act. 153). Wenn sich allerdings die beteiligten Fachärzte ausser Stande sehen, eine zuverlässige Einschätzung des leistungsmässig Machbaren vorzunehmen, und deshalb eine konkrete leistungsorientierte berufliche Abklärung als zweckmässigste Massnahme ausdrücklich empfehlen, ist ein EFL- Testverfahren durchaus in Betracht zu ziehen (Urteile des Bundesgerichts 8C_299/2010 vom 23. Juli 2010, E. 4.1; 8C_976/2010 vom 23. Februar 2011, E. 5.5).