Die gutachterlichen Untersuchungen erfolgten im September und Oktober 2016, das Gutachten wurde der Vorinstanz am 17. November 2016 zugestellt (IV-act. 176). Die Gutachter stellten als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ein rezidivierendes pseudoradikuläres lumbales Schmerzsyndrom links bei dysplastischer Spondylolisthesis LWK 5 / SWK 1 Meyerding Grad I-II, psychologische und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten (F54) und eine leichte neuropsychologische Störung fest. Dem