Die den Beschwerdeführer behandelnden Ärzte schlugen die Durchführung einer EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit) vor, um abschliessend beurteilen zu können, welche Arbeiten dem Beschwerdeführer noch zumutbar sind (IV-act. 162, IV-act. 154), was vom RAD gemäss Bericht von Dr. D___ vom 11. Juli 2016 abgelehnt und stattdessen eine orthopädisch-psychiatrische Begutachtung bei der SMAB AG angeordnet wurde (IV-act. 162, IV-act. 169). Die gutachterlichen Untersuchungen erfolgten im September und Oktober 2016, das Gutachten wurde der Vorinstanz am 17. November 2016 zugestellt (IV-act. 176).