Vom 23. November bis 9. Dezember 2015 unterzog sich der Beschwerdeführer einer stationären Rehabilitation in der Klinik St. Katharinental, welche er allerdings vorzeitig abbrach (IV-act. 141). Am 28. Juni 2016 meldete sich der Beschwerdeführer telefonisch bei der Vorinstanz und teilte mit, er habe kein Interesse an einer Rente, er wolle arbeiten (IV-act. 161). Die den Beschwerdeführer behandelnden Ärzte schlugen die Durchführung einer EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit) vor, um abschliessend beurteilen zu können, welche Arbeiten dem Beschwerdeführer noch zumutbar sind (IV-act.