Nachdem der Beschwerdeführer die Ausbildung per 25. August 2011 abbrach, bot die Vorinstanz den Beschwerdeführer am 30. August 2011 zu einem Gespräch auf (IV-act. 36 ff.). Anlässlich dieses Gesprächs mit der Berufsberaterin erklärte der Beschwerdeführer, die Ausbildung habe zu familiären Schwierigkeiten geführt, nachdem seine Partnerin von ihm