Aus den Akten ergibt sich in Bezug auf die Frage der Unfallkausalität, dass Dr. med. E___ im ärztlichen Zwischenbericht vom 14. August 1998 gerichtet an die Vorinstanz ausführte: „Betreffs Kausalität Meniskusläsion Unfall sende ich 2 Kopien des operierenden Orthopäden Dr. D___. Aus diesen Unterlagen geht, wie mir scheint hervor, dass die Meniskusläsion im Zusammenhang steht mit dem Unfall vom 26. Juli 1997“ (act. 8.2/M13). Den erwähnten Berichten von Dr. med. D___ lässt sich hingegen zur Frage der Kausalität nichts entnehmen (act. 8.2/M13). Im Bericht der Schulthess Klinik über die Konsultation vom 25. Januar 2007 gaben Dr. med. N___ und Dr. med.