Im Verlaufsbericht vom 6. Oktober 2016 wies Dr. med. G___ auf die eher zunehmenden Beschwerden durch die relative Immobilisierung des linken Kniegelenks hin (act. 8.2/M98). Am 25. November 2016 berichtete er über weiterhin bestehende beidseitige Kniegelenksbeschwerden beidseitig, links ausgeprägter als rechts (act. 8.2/M99). 5.2.21 Am 13. Februar 2017 telefonierte der Beschwerdeführer der Vorinstanz und teilte mit, das linke Knie bereite ihm momentan Probleme (act. 8.1/A228).