Der beratende Arzt der Vorinstanz, Dr. med. H___, war im Juni 2008 der Ansicht, dass die rechtsseitigen Kniegelenksbeschwerden ohne Kausalzusammenhang mit dem 1997 erlittenen Unfall ständen. Im polydisziplinären medizinischen Gutachten der MEDAS vom 4. Februar 2010 wurde in Beantwortung der gutachterlichen Fragen zusammenfassend aus somatischorthopädischer Sicht festgehalten, dass eine Beeinträchtigung des rechten Kniegelenks aufgrund einer vorübergehenden Überlastung möglich sei, wobei die oben angegebenen anamnestischen Angaben zu berücksichtigen und geeignet seien, Verschleisserscheinungen an Kniegelenken zu erwirken (jahrelanger Hochleistungssport) (act.