_ im Rahmen einer zweiten Stellungnahme zum Vorbescheid mit Bericht vom 12. November 2015 deswegen eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit attestierte. Noch weiter ging übrigens Hausarzt und Allgemeinmediziner Dr. G___ mit Bericht vom 5. Januar 2015, indem er meinte, der Versicherte sei in der Kaffeerösterei seit Anfang Januar 2011 zu 100% und im Geschenkladen seit Anfang Juni 2014 zu 80% arbeitsunfähig.