D.2 Dagegen erhob der Versicherte mit Schreiben vom 3. April 2017 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen. Die Verfügung berücksichtige die Beschwerden an rechter Schulter, Rücken und Hüften nicht. Da ausserdem Dr. H___ Arbeitsmediziner sei, müsse eine polydisziplinäre Abklärung erfolgen. Im Geschenkladen habe der Durchschnittsverdienst seit 2013 - seither habe die dortige Tätigkeit erwerblichen Charakter - rund Fr. 16'011.-- betragen, was zusammen mit dem indexierten Einkommen als Kaffeeröster von Fr. 26'976.-- ein Valideneinkommen von Fr. 42'987.-- ergebe.