Seite 4 bedeute eine Verschlechterung gegenüber dem letzten Berentungsverfahren. Vorliegend mangle es an einer Gesamtbeurteilung und an einer Einschätzung der Rest- Arbeitsfähigkeit, deren Verwertung ihm als inzwischen 64-Jährigem ohnehin nicht mehr zumutbar sei. B.10 Mit Aktennotiz vom 10. August 2016 (IV-act. 134) verneinte Dr. H___ neue medizinische Umstände, weshalb weitere medizinische Abklärungen entbehrlich seien. Andernfalls hätten diese polydisziplinär in einer Medas zu erfolgen.