A.2 Die dagegen vom Versicherten am 6. März 2014 mit den Anträgen auf eine ganze IV-Rente ab 1. Januar 2012 bzw. auf Rückweisung der Sache an die IV-Stelle erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil vom 18. Juni 2014 im Verfahren 9C_196/2014 abgewiesen. Dabei hielt es u.a. fest, dass für die Bestimmung des Valideneinkommens (nur) der zuletzt in der unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielte Verdienst massgebend sei, da im Geschenkladen seit vielen Jahren Verluste erzielt würden.