109, S. 4 Mitte: Vorschlag, nach der Arbeit eine Aktivität einzubauen anstatt schlafen zu gehen), nahm der Beschwerdeführer eine passive und ablehnende Haltung ein. Er liess sich auch nicht auf einen Versuch ein, die Arbeitszeit auf den Nachmittag zu verlegen; gemäss seinen Aussagen sei die nötige Energie dazu nicht vorhanden (IV-act. 109, S. 6). Eine erfolgreiche Eingliederung ins Berufsleben würde aber gerade bedingen, dass der Beschwerdeführer seine bestehenden Strukturen gezielt verändert und anpasst.