Obwohl der Beschwerdeführer mit den Aufgaben in der Dreischiibe an sich gut zurecht kam, fiel es ihm im Verlauf der Massnahme immer schwerer, sich zu motivieren und er erwähnte in diesem Zusammenhang, auch die aus seiner Sicht zu geringe Höhe des Taggeldes trage nicht zur weiteren Motivation bei (IV-act. 97). Gegenüber Vorschlägen, die dem Beschwerdeführer helfen sollten, seinen privaten Alltag besser mit dem Arbeitsalltag kompatibel zu gestalten (vgl. z.B. IV-act. 109, S. 4 Mitte: Vorschlag, nach der Arbeit eine Aktivität einzubauen anstatt schlafen zu gehen), nahm der Beschwerdeführer eine passive und ablehnende Haltung ein.