Sein Arbeitsverhalten gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Im persönlichen Bereich wurden unterschiedliche Verhaltensweisen festgestellt, da der Beschwerdeführer in der Arbeit einerseits durchaus Flexibilität an den Tag legte, sich aber gleichzeitig nicht flexibel genug zeigte, seine privaten Strukturen zu verändern und anzupassen. Obwohl der Beschwerdeführer mit den Aufgaben in der Dreischiibe an sich gut zurecht kam, fiel es ihm im Verlauf der Massnahme immer schwerer, sich zu motivieren und er erwähnte in diesem Zusammenhang, auch die aus seiner Sicht zu geringe Höhe des Taggeldes trage nicht zur weiteren Motivation bei (IV-act. 97).