Seite 11 d. Als zweite Diagnose nannte Dr. E___ beim Beschwerdeführer akzentuierte Persönlichkeitszüge, narzisstisch, passiv-aggressiv (IV-act. 117, S. 52). Demgegenüber geht Dr. D___ beim Beschwerdeführer von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung aus (IV-act. 69, IV-act. 108, sowie IV-act. 122 und IV-act. 126). Gutachter und behandelnder Arzt bleiben uneinig in der Frage, ob die beim Beschwerdeführer von beiden Fachpersonen diskutierte auffällige Persönlichkeit qualitativ das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung erreicht oder nicht.