Seite 9 c. Die vom Beschwerdeführer hiergegen vorgebrachte Kritik überzeugt nicht. So kann etwa in dem Schluss, die von Dr. E___ gestellten Diagnosen hätten keinen anhaltenden Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers und der Bemerkung, es sei möglich, dass sich die akzentuierten Persönlichkeitszüge vorübergehend etwas stärker auswirken, kein Widerspruch erblickt werden, wie der Beschwerdeführer in Ziff. III 2 der Beschwerde vorbringen lässt. Auch hat Dr. E__