F. Nachdem sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers wieder stabilisiert hatte, unternahm die Vorinstanz einen weiteren Versuch, ihn wieder ins Erwerbsleben einzugliedern und gewährte nochmals berufliche Massnahmen (IV-act. 72). Am 30. März 2015 trat der Beschwerdeführer ein Belastbarkeitstraining in der Dreischiibe an, beginnend mit zwei Stunden Präsenzzeit pro Arbeitstag (IV-act. 83). Im Verlauf des Trainings hatte der Beschwerdeführer zunehmend Mühe, sich für die Arbeit zu motivieren (IV-act. 100, S. 2). Gemäss E-Mail von Dr. D